Die Fachstelle Sonderpädagogik (Kinderspital
Zürich, Kantonsspital Winterthur) klärt den
sonderpädagogischen Bedarf von Kindern vor dem Kindergarteneintritt ab. Die
Anmeldung bei der Abklärungsstelle erfolgt durch die Eltern oder mit deren
Einverständnis durch eine Fachperson. Wenn ein Kind Logopädie benötigt, stellt
die Abklärungsstelle eine entsprechende Empfehlung aus.
Die logopädische Therapie wird vom Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) finanziert.