Jugendliche
Die Fachstelle
Sonderpädagogik (Kinderspital Zürich, Kantonsspital Winterthur) klärt den sonderpädagogischen Bedarf von Jugendlichen
(nach dem Volksschulobligatorium bis zum vollendeten 20. Lebensjahr) ab. Die
Anmeldung bei der Abklärungsstelle erfolgt durch die Eltern oder durch die
volljährigen Jugendlichen selbst.
Die logopädische Therapie wird vom Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) finanziert.