Erwachsene


Die logopädische Therapie wird von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Der Haus- oder Facharzt stellt diese Verordnung aus.

 


Domiziltherapie


Patientinnen und Patienten in Pflegeheimen, die von einer externen Logopädin betreut werden, brauchen eine ärztliche Verordnung mit dem Zusatz „Domiziltherapie“. Die Krankenkasse zahlt die logopädische Therapie. Die Wegentschädigung sollte von den Institutionen übernommen werden.